Informationen zum Download
Anmeldung von Schlachtbetrieben
Schlachtbetriebe, die sich für eine Teilnahme an der Initiative Tierwohl entscheiden, schließen eine Teilnahmevereinbarung mit der Gesellschaft zur Förderung des Tierwohls in der Nutztierhaltung mbH. Darin verpflichten sie sich:
- zur Teilnahme an einem anerkannten Qualitätssicherungssystem (QS oder System mit vergleichbaren Standards)
- dem von der Trägergesellschaft beauftragten neutralen externen Dienstleister wöchentlich die Anzahl der Tiere (bei Geflügel: in Kilogramm Lebendgewicht) zu melden, die von den teilnehmenden Tierhaltern zur Schlachtung angeliefert worden sind
- nach Festlegung im Programmhandbuch eine erweiterte Befunddatenerfassung (zum Start der Initiative Tierwohl mindestens die Daten des Tierwohlkontrollplans im QS-System) durch neutrale Dritte (z.B. Amtsveterinär, EN 45011 akkreditiertes Unternehmen) einzuführen, umzusetzen und die erhobenen Daten an die Trägergesellschaft bzw. die von der Trägergesellschaft benannte Stelle weiterzuleiten.
So leisten die Schlachtbetriebe auch einen entscheidenden Beitrag zur Verbesserung des Tierwohls. Die Kosten zur Umsetzung dieser Bedingungen werden von den Schlachtbetrieben selbst getragen.
Die Teilnahme an der Initiative Tierwohl ist freiwillig und steht allen Schlachtbetrieben offen, die entweder direkt von einem Tierhalter oder über einen Zwischenhändler Tiere zur Schlachtung abnehmen. Das gilt unabhängig von der Größe des Betriebes, demnach auch für interessierte Metzgereien mit eigener Schlachtung.
Alle teilnehmenden Unternehmen werden in einer Liste veröffentlicht, diese kann unter Downloads eingesehen werden. Hier finden Sie auch Unterlagen zur Anmeldung.
Ansprechpartner Fleischwirtschaft
Ihre Fragen zum Thema Fleischwirtschaft und Anmeldungen der Schlachtbetriebe richten Sie bitte an:
Telefon | +49 (0) 228 35068-182 |
Fax | +49 (0) 228 35068-16182 |
henning.ossendorf@initiative-tierwohl.de |